Rückmeldefrist für das Sommersemester 2020
Bitte beachten Sie zur Rückmeldung für das Sommersemester 2020 folgende wichtige Information des Rektorats:
Zur Erbringung von Prüfungs- und Studienleistungen, die aufgrund des Corona-Virus ins Sommersemester 2020 verschoben werden, muss eine Rückmeldung zum Sommersemester 2020 erfolgen.
Für Rückmeldungen nach dem 13.03.2020 wird keine Säumnisgebühr von 10 Euro erhoben.
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester läuft bis zum 24.3.2020 (Zahlungseingang).
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