Master

M.A. Studiengang Medienkulturforschung

Der forschungsorientierte Masterstudiengang Medienkulturforschung befasst sich mit der Erforschung, Analyse und Bewertung der Medien Bild, Schrift, Zahl und Ton als kulturelle Phänomene. Ästhetische Erscheinungsform, technische Struktur und gesellschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten von Medien bilden eine kulturelle Einheit, die es in allen diesen Dimensionen zu erforschen und zu beschreiben gilt. Die Studierenden lernen weitergehende medienkulturwissenschaftliche Forschungsmethoden kennen. Im Teamprojekt erwerben sie Kompetenzen in der Anwendung und Durchführung von wissenschaftlich fundierten Vorhaben (wie Kommunikation von Ideen, gemeinschaftliche Planung und Umsetzung, Auswahl und Anwendung von Forschungsmethoden). Sie vertiefen ihre Methodenkenntnisse über das Erlernen erweiterter medienkulturwissenschaftlichen Forschungsmethoden (wie Kuratieren, Video-Essay) und über die Einübung sozialwissenschaftlicher Methoden. Zum Kennenlernen gelebter Forschungspraxis nehmen sie an einer Fachkonferenz teil. Sie eignen sich grundlegende Begriffe der Medien- und Kulturtheorie an und lernen ausgewählte Forschungsgegenstände und Zugangsweisen der Medienästhetik, der Medienhistoriographie, der Medienökologie, der Medienkomparatistik, der Wissenschafts- und Technikforschung und der Populärkulturwissenschaft kennen. In enger Verzahnung mit den Methodenseminaren bearbeiten die Studierenden unter Anleitung selbst konzipierte Forschungsprojekte, die sie methodisch auf die Durchführung der Masterarbeit vorbereiten: Sie erwerben dadurch Kenntnisse und Routinen der Forschungspraxis, so dass sie medienkulturwissenschaftliche Studien in ihren Möglichkeiten und Besonderheiten verstehen, evaluieren und durchführen können. Die Studierenden führen darüber hinaus medienbezogene Expertisen aus verschiedenen verwandten Fächern zusammen. 

Bewerben

Zulassung

Die Zulassung zum Studium im Studiengang M.A. „Medienkulturforschung“ erfolgt nur zum Wintersemester. Bewerbungsschluss ist der vorausgehende 15. August jeden Jahres (Ausschlussfrist: d. h. alle Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15. August eingegangen sein).

Wir fordern qualifizierte Absolvent*innen medienwissenschaftlicher oder medien- und kulturwissenschaftlicher Bachelorstudiengänge sowie kulturwissenschaftlicher, sozialwissenschaftlicher, philologischer oder philosophischer Bachelorstudiengänge mit inhaltlichen Bezügen zu medienwissenschaftlichen Fragestellungen nachdrücklich zur Bewerbung auf.

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie Angaben dazu, welche Dokumente Sie bei der Bewerbung einreichen müssen, finden Sie in der Zulassungsordnung. Lesen Sie sich diese Satzung gründlich durch. Achten Sie auch darauf, dass Sie alle formalen Zulassungsvoraussetzungen genau einhalten (z.B. kein fünfseitiges Motivationsschreiben einreichen, wenn maximal eine Seite vorgesehen ist).

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt per Online-Zulassungsantrag über das Bewerbungsportal. Alle Unterlagen werden per Dokumentenupload im Portal hochgeladen und nicht per Post zugeschickt.

Maßgeblich zur Überprüfung der Einhaltung der oben genannten Bewerbungsfrist ist der Eingang der Bewerbungsunterlagen.

Hinweise zum Motivationsschreiben: Mit Ihrer Bewerbung müssen Sie auf maximal (!) einer Seite das Motiv für Ihre Bewerbung erläutern. Sie sollten inhaltlich begründen, warum Sie das Fach Medienkulturforschung gerade an der Universität Freiburg studieren möchten. Gehen Sie dabei auch auf Anknüpfungspunkte zwischen Ihrem bisherigen Werdegang, ihren bisherigen Studien- oder Berufsinteressen und dem Studienangebot in Freiburg ein.

Internationale Bewerber*innen

Für internationale Bewerber*innen gelten die gleichen Zulassungs- und Bewerbungsbedingungen (s. oben). Die Unterrichtssprache ist Deutsch.

Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse muss bis zur Bewerbungsfrist vorliegen. Die deutschen Sprachkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die englischen Sprachkenntnisse müssen mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen und sind durch einen geeigneten offiziellen Sprachtest nachzuweisen. Eine reine Teilnahmebescheinigung über einen Sprachkurs ist nicht ausreichend.