Von A wie „Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen“ bis Z wie „Zwischenzeugnis“. Diese Seite informiert über häufig gestellte Fragen während des Studiums und wird nach Bedarf ergänzt oder überarbeitet.
Die Abgabetermine werden von den jeweiligen Lehrenden festgelegt und in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
Studienbegleitende Prüfungen (PL), die in HISinOne mit dem Hinweis „Prüfungsleistung abmeldefähig“ gekennzeichnet sind, können nach erfolgter Prüfungsanmeldung wieder abgemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Prüfungsabmeldung alle von Ihnen in dieser Veranstaltung erbrachten Leistungen verfallen und Sie die komplette Veranstaltung in einem der folgenden Semester erneut belegen müssen (ggf. werden nicht alle Veranstaltungstypen bzw. Modulteile jedes Semester angeboten).
Die Prüfungsabmeldung muss spätestens bis zum viertletzten Freitag der Vorlesungszeit beim Prüfungsamt der Gemeinsamen Kommission eingegangen sein. Das Formular zur Abmeldung von Prüfungen ist über die Homepage der Gemeinsamen Kommission erhältlich und muss vor spätestens zwei Tage vor Abgabe im Prüfungsamt von der Studiengangkoordination der MKW abgezeichnet werden.
Sollten Sie aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, finden Sie unter dem Punkt Rücktritt von Prüfungsleistungen nähere Hinweise. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des Studiengangs “Bachelor of Arts” bzw. der Prüfungsordnung des Studiengangs “Master of Arts”.
Prüfungs- und Studienleistungen müssen von den Studierenden online angemeldet werden.
Die elektronische Anmeldung zu den studienbegleitenden Prüfungen muss innerhalb eines kurzen, vorgegebenen Zeitfensters nach Vorlesungsbeginn über HisInOne vorgenommen werden. Anleitungen zur Veranstaltungsbelegung etc. finden Sie im Wiki. Die Fristen finden Sie jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit auf der Homepage der GeKo. Sollten Sie nach Beachtung der Anleitung immer noch Probleme bei der elektronischen Anmeldung haben, melden Sie sich bitte umgehend bei der Studiengangkoordination.
Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem 01.10.2019 aufgenommen haben, findet die Anmeldung zu den studienbegleitenden Prüfungen über LSF statt. Eine detaillierte Anleitung finden Sie jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit auf der Homepage der GeKo.
Nach Ablauf der Onlineanmeldung bestehen zwei Möglichkeiten, wie Sie sich nachträglich zu einer Prüfung anmelden können.
1. Sie können bis zum darauffolgenden Montag der Onlinemeldefrist Ihre Anmeldung bis 12 Uhr in den Hausbriefkasten der GeKo einwerfen. Alternativ gilt auch der Poststempel. (Mail oder Fax werden nicht akzeptiert.)
2. Sie können nach Ablauf der Onlineanmeldung zur Prüfung einen Antrag auf nachträgliche Zulassung zur Prüfung stellen. Der Antrag muss postalisch eingereicht werden. (Mail oder Fax werden nicht akzeptiert.) Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten Formular zur Prüfungsanmeldung der GeKo, sowie einem selbstverfassten Begründungsschreiben über die verspätete Anmeldung. Die Gründe müssen nachgewiesen werden. Der Antrag wird an die GeKo geschickt, jedoch an den Prüfungsausschuss adressiert.
Die Veranstaltungen dieses interdisziplinären Moduls sind an zahlreichen Instituten/Seminaren der Philosophischen und Philologischen Fakultät der Universität Freiburg angesiedelt. Da sich diese Veranstaltungen in einem gewissen thematischen Rahmen bewegen müssen, können hier nur von uns vorausgewählte Veranstaltungen besucht werden. Bitte entnehmen Sie die belegbaren Lehrveranstaltungen dem Vorlesungsverzeichnis im HisInOne. Da die Veranstaltungen des Moduls in der Regel nicht am Institut für Medienkulturwissenschaft angesiedelt sind, gelten unter Umständen andere Belegfristen bzw. -formalitäten. Bitte beachten Sie daher dringend die Informationen zu den entsprechenden Lehrveranstaltungen im HisInOne.
Informationen zu Auslandsaufenthalten finden Sie unter dem Menüpunkt Studieren im Ausland.
Das Studium der Medienkulturwissenschaft (B.A.) und Medienkulturforschung (M.A.) erfordert hohe Sprachkompetenzen, Argumentationsfähigkeit und den Umgang mit Fachbegriffen. Darum empfehlen wir dringend weiterführende Sprachkurse zu besuchen und sich Unterstützung über das Studienrendenmentoring und über die Fachschaft zu holen.
Hilfreiche Links:
Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den entsprechenden Zulassungsordnungen:
Barrierefreiheit
Das Institut für Medienkulturwissenschaft ist leider nicht barrierefrei! Um Sprechstundentermine an einem barrierefreien Treffpunkt zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Lehrkraft bzw. die Studiengangkoordination.
Hilfreiche Links:
Nachteilsausgleich
Setzen Sie sich bezüglich des Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen vorab mit der/dem jeweiligen Dozent*in in Verbindung. Bei Beratungs- und Lösungsbedarf hinsichtlich weiterer konkreter Probleme, die in Verbindung mit dem Studienalltag im B.A. Medienkulturwissenschaft oder M.A. Medienkulturforschung stehen, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination.
Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache (DAF):
Studierende, für die Deutsch nicht ihre Erstsprache ist, sind beim Verfassen von Hausarbeiten vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Das Schreibzentrum an der PH Freiburg sowie das Studentenwerk Freiburg bieten neben den allgemeinen Workshops zum Wissenschaftlichen Schreiben auch spezifische Veranstaltungen und Beratungen für Studierende an, für die Deutsch Zweit- oder Fremdsprache ist.
Wenn Deutsch nicht Ihre Erstsprache ist, können Sie bei rechtzeitiger Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftlich zu erbringende Studienleistungen vereinbaren. Hausarbeiten und Abschlussarbeiten im B.A. Medienkulturwissenschaft und M.A. Medienkulturforschung können auch auf Englisch verfasst werden, auch dies erfordert allerdings eine rechtzeitige Absprache. Bei Abschlussarbeiten muss ein zusätzlicher Antrag bei der GeKo gestellt werden. Prinzipiell gilt: Wenn Sie eine der angeführten Ausgleichsregelungen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies rechtzeitig – d.h. während des Vorlesungszeitraums – mit der zuständigen Dozentin/dem zuständigen Dozenten abgesprochen haben.
Hilfreiche Links:
Studieren mit Kind
Hilfreiche Links:
Genderthemen
Hilfreiche Links:
Am Institut für Medienkulturwissenschaft können die Studierenden zwischen den Zitierstilen der Modern Language Association und des Chicago Manual of Style wählen. Beachten Sie dazu das Handout zu den Zitierregeln sowie das Handout zum Zitieren von audiovisuellen Materialien.
Der Studiengang Bachelor of Arts gliedert sich an der Universität Freiburg in ein Hauptfach, ein Nebenfach und den Ergänzungsbereich. Der Ergänzungsbereich soll, wie der Name schon sagt, Ihr Haupt- und ihr Nebenfach ergänzen, wobei Sie die Veranstaltungen in diesem Bereich nach Ihren persönlichen Interessen auswählen können. Abhängig vom Umfang Ihres Nebenfachs sind im Ergänzungsbereich zwischen 20 und 30 ECTS zu erbringen. Davon entfallen in der Regel 8 ECTS auf den sogenannten „BOK-Bereich“ (berufsfeldorientierte Kompetenzen). Weitere Informtionen zum BOK-Bereich finden Sie auf der Seite des Zentrums für Schüsselqualifiktationen. Da der Ergänzungsbereich dazu gedacht ist, Ihr Studium zu ergänzen, ist es nicht ratsam, vor dem 3. Fachsemester Veranstaltungen in diesem Bereich zu belegen, da Sie sich erst einmal einen Überblick über Ihr eigenes Studium verschaffen müssen, bevor Sie anfangen können, dieses sinnvoll zu ergänzen.
Sie können im Ergänzungsbereich zwar auch Veranstaltungen im Fach Medienkulturwissenschaft besuchen, wenn Sie ihr Hauptfach vertiefen möchten, dennoch ist dieser Bereich unabhängig von Ihrem Hauptfach und die zu besuchenden Veranstaltungen müssen von uns auch nicht genehmigt werden. Für den Ergänzungsbereich freigegebene Veranstaltungen finden Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis der Universität unter dem Punkt „Lehrveranstaltungen für den Ergänzungsbereich für B.A.-Studiengänge“.
Können Sie einen Prüfungstermin (Klausur, mündliche Prüfung) wegen Krankheit nicht wahrnehmen, können Sie einen Antrag auf Genehmigung eines Rücktritts bei der Gemeinsamen Kommission stellen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des Studiengangs “Bachelor of Arts” bzw. der Prüfungsordnung des Studiengangs “Master of Arts”.
Dem/der Prüfer*in brauchen Sie kein Attest vorzulegen. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn Sie ihm/ihr etwa durch eine kurze Mail mitteilen, dass Sie erkrankt sind. In diesem Fall kann nämlich schon in die Notenliste eingetragen werden, dass Sie einen Rücktritt beantragen wollen/beantragt haben.
Eucor, die Europäische Konföderation der Oberrheinischen Universitäten, ist ein trinationaler Verband von fünf Hochschulen in der Region am Oberrhein: Freiburg, Karlsruhe, Basel, Strasbourg und Mulhouse/Colmar.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Informationen zur Gewichtung Ihrer Prüfungsleistungen im B.A.-Studiengang Medienkulturwissenschaft finden Sie in der Prüfungsordnung zur Medienkulturwissenschaft. Beachten Sie bitte auch die Angaben im allgemeinen Teil der Prüfungsordnung.
Informationen zur Gewichtung Ihrer Prüfungsleistungen im M.A.-Studiengang Medienkulturforschung finden Sie in der Prüfungsordnung. Beachten Sie bitte auch die Angaben im allgemeinen Teil der Prüfungsordnung.
Elektronische Leistungsübersichten können Sie über das LSF und HISinOne abrufen.
Bevor Sie ungeduldig werden: Bitte berücksichtigen Sie die Meldefristen und kalkulieren Sie auch ein, dass es etwas Zeit in Anspruch nimmt, die Prüfungs- und Studienleistungen von Studierenden dutzender verschiedener Studiengänge mehrerer Fakultäten zu verbuchen!
Den Leitfaden zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten und Abschlussarbeiten finden Sie hier.
Das Institut für Medienkulturwissenschaft versendet wichtige Informationen rund um das Studium über Mailinglisten.
Um sich zu einer Mailingliste anzumelden, schicken Sie eine leere E-Mail an die entsprechende Verteileradresse und fügen Sie die Zeichen “-on” vor dem @-Zeichen ein (z.B. mkw-on(at)mkw.uni-freiburg.de). Um sich von einer Mailingliste abzumelden, gehen sie gleich vor, aber verwenden Sie die Zeichenkombination “-off” (z.B. mkw-off(at)mkw.uni-freiburg.de). Beachten Sie, dass die Abmeldung von der gleichen E-Mailadresse erfolgen muss, von der Sie sich angemeldet haben.
Wenn Sie sich darüber wundern, dass die Leistung noch nicht in Ihrer Übersicht erscheint, dann hat dies in vielen Fällen damit zu tun, dass die Meldefrist erst kürzlich oder noch nicht verstrichen ist.
Studien- und Prüfungsleistungen müssen von uns spätestens bis zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters an das Prüfungsamt mitgeteilt werden und es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Daten entsprechend Ihrer Übersicht erscheinen.
Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind Modulen zugeordnet. In der Prüfungsordnung finden Sie die Module und die sogenannten Lehrveranstaltungs-Typen aufgelistet (und auch ihre Gewichtung für die Bildung der Endnote der studienbegleitenden Prüfungen).
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um die Inhalte und das Format der Prüfung zu besprechen. Grundlage des Prüfungsgespräches wird dann ein von Ihnen vorbereitetes und rechtzeitig bei Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer eingereichtes Thesenpapier sein, auf dem zudem die zur Prüfungsvorbereitung verwendete Fachliteratur vermerkt wird. Beachten Sie hierzu auch die im Menüpunkt “Richtlinien zu Prüfungsleistungen und Abschlussarbeiten” hinterlegten Informationen.
Es gibt keinen fixen Numerus clausus im Fach der Medienkulturwissenschaft; die durchschnittliche Mindestnote, die Sie brauchen um zum Studium der Medienkulturwissenschaft zugelassen zu werden, errechnet sich jedes Jahr neu auf Grundlage aller eingereichten Bewerbungen und der Anzahl der verfügbaren Studienplätze. Eine Übersicht über die Verfahrensnoten aus den letzten Jahren finden Sie hier. Im Vergabeverfahren für den Master gibt es keinen Numerus Clausus.
Am Institut für Medienkulturwissenschaft eingereichte schriftliche Arbeiten werden systematisch auf Plagiate geprüft. Wird ein Plagiat erkannt, führt dieses automatisch und ohne Diskussion (“Ich wusste nicht, dass…”) zum Nichtbestehen der damit verbundenen Prüfungs- oder Studienleistung. Die beiden Prüfungsordnungen sehen eine Antiplagiatserklärung nur bei Abschlussarbeiten vor. Ansonsten führt Täuschung zu 5,0: “Versucht ein Studierender/eine Studierende, das Ergebnis einer Prüfung oder einer Studienleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder durch Einflussnahme auf einen Prüfer/eine Prüferin zu eigenem oder fremdem Vorteil zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungs- oder Studienleitung mit der Note ‘nicht ausreichend’ (5,0) beziehungsweise als ‘nicht bestanden’ bewertet.”
Im B.A. Medienkulturwissenschaft sind praktische Tätigkeiten im Umfang von 6 Wochen bei privaten oder öffentlichen Einrichtungen, die in einem für die Medienkulturwissenschaft relevanten Bereich tätig sind, abzuleisten. Im M.A. Medienkulturforschung ist ein vierwöchiges Praktikum optional. Alle weiteren Informationen können Sie der Prüfungsordnung für den Studiengang “Bachelor of Arts” bzw. der Prüfungsordnung für den Studiengang “Master of Arts” entnehmen.
Für die Anrechnung der Punkte im Anschluss an Ihr Praktikum müssen Sie einen Praktikumsbericht vorlegen. Das Protokoll soll 3 bis 5 Seiten umfassen und darlegen, was Sie in Ihrem Praktikum gelernt haben bzw. wo der Bezug zu Ihrem Studium liegt. Neben dem Protokoll benötigen Sie ein qualifiziertes Praktikumszeugnis des betreuenden Arbeitgebers, das Dauer und Art Ihrer Tätigkeiten belegt.
Prüfungsleistungen und Studienleistungen sind Bezeichnungen für unterschiedliche Verfahren der Leistungsanerkennung. Bei einer Prüfungsleistung müssen Sie im Rahmen bekannt gegebener Fristen eine im Anschluss benotete Prüfungsleistung (Seminararbeit, Klausur, mündliche Prüfung oder anderes nach Absprache mit der/dem Dozentin/en) erbringen. Die Note geht später in Ihre Abschlussnote ein. Weitere Informationen können Sie Ihrer Prüfungsordnung entnehmen.
Sollten Sie die Fristen zur Abmeldung einer Prüfungsleistung versäumt haben, haben Sie bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen die Möglichkeit, von einer Prüfung zurückzutreten. Ein Antrag auf Prüfungsrücktritt muss an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Rücktritt muss schriftlich begründet und die Gründe belegt werden.
Wird der Rücktritt vom Prüfungsausschuss genehmigt, gilt die Prüfung als nicht unternommen und die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung als nicht erfolgt. Bei der Zulassung zur Prüfung bereits nachgewiesene Studienleistungen werden bei einer erneuten Anmeldung zur Prüfung in der Regel anerkannt. Wird der Rücktritt nicht genehmigt und Sie bleiben der Prüfung trotzdem fern oder absolvieren sie nicht fristgerecht, gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden und wird mit der Note “nicht ausreichend” (5,0) bewertet. In diesem Fall muss die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt in einem Zweitversuch wiederholt werden. Die Entscheidung über den Antrag auf Genhemigung des Rücktritts ergeht schriftlich.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des Studiengangs “Bachelor of Arts” bzw. der Prüfungsordnung des Studiengangs “Master of Arts”.
Prüfungsleistungen und Studienleistungen sind Bezeichnungen für unterschiedliche Verfahren der Leistungsanerkennung. Bei einer Studienleistung erhalten Sie nach entsprechendem Leistungsnachweis (nach Vereinbarung mit der/dem Dozenten*in) lediglich die im Vorfeld vereinbarten ECTS-Punkte gutgeschrieben; es findet keine Benotung statt.
Wenn Sie den Nachweis für eine Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen (z.B. Abgabe einer Seminararbeit), fallen Sie im ersten Versuch automatisch mit der Note 5.0 durch. Sie werden darüber durch das Prüfungsamt schriftlich benachrichtigt; diese Benachrichtigung dient zugleich der Anmeldung zur Nachholprüfung.
Eine Verbesserung der Bewerbungschancen im Auswahlverfahren ist möglich. In der Zulassungsordnung für den Bachelor finden Sie die entsprechenden Angaben.
Beachten Sie auch die Termine und Fristen des Instituts für Medienkulturwissenschaft.
Wiederholungsprüfungen müssen Sie immer an der Universität ablegen, an der Sie die Prüfung nicht bestanden haben. Wer die Wiederholungsprüfung nicht wahrnimmt, verliert seinen Prüfungsanspruch!
Nach einer nichtbestandenen Prüfung verschickt die GeKo einen Bescheid. Der Bescheid orientiert sich inhaltlich ausschließlich an den Bestimmungen der Prüfungsordnung. Eine nicht bestandene Prüfung muss im gleichen Modul wiederholt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine inhaltliche Wiederholung oder auf eine/n bestimmte/n Prüfer*in.
Wer eine Prüfungsnote anfechten will hat ab dem Datum der Verbuchung der Leistung durch die GeKo eine sechswöchige Einspruchsfrist. Den schriftlichen Einspruch müssen Sie an den Prüfungsausschuss adressieren. (Hausbriefkasten GeKo / Post).
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des Studiengangs “Bachelor of Arts” bzw. der Prüfungsordnung des Studiengangs “Master of Arts”.
Studierende im M.A. Medienkulturforschung sind zu einer Teilnahme an einer wissenschaftlichen Konferenz / einem Workshop / einem Kolloquium verpflichtet. Dabei muss vorab mit der Fachstudienberatung geklärt werden, ob die Veranstaltung inhaltlich passend ist. Grundsätzlich gilt, dass es sich um eine Veranstaltung mit einer medienkulturwissenschaftlich relevanten Fragestellung handeln soll, die in der Regel 1-2 Tage dauert.
Für die Anrechnung der ECTS-Punkte im Anschluss an Ihre Teilnahme an einer wissenschaftlichen Konferenz/einem Workshop/einem Kolloquium müssen Sie einen Bericht vorlegen. Der Bericht soll 6 bis 8 Seiten umfassen und die wesentlichen Inhalte der Veranstaltung darlegen sowie einen Bezug zu Ihrem Studium herstellen. Unter dem Menüpunkt “Richtlinien zu Prüfungsleistungen und Abschlussarbeiten” finden Sie dazu einen Leitfaden. Bitte beachten Sie auch die Prüfungsordnung.
Im Anschluss an den B.A. Medienkulturwissenschaft können Sie sich auf den M.A. Medienkulturforschung bewerben. Eine Übersicht über alle weiteren Masterstudiengänge der Universität Freiburg finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite der Universität Freiburg. Eine Auflistung möglicher Berufsfelder für Absolvent*innen der Medienkulturwissenschaft finden Sie hier.
Falls Sie ein Zwischenzeugnis benötigen – etwa, um sich für ein Stipendium, ein Praktikum oder auch für einen weiterführenden Masterstudiengang zu bewerben –, dann wenden Sie sich bitte schriftlich an das Prüfungsamt und beantragen Sie die Ausstellung und Zusendung einer solchen offiziellen Bescheinigung.